Wissen Kompakt

Alle Informationen der Geschichte „Helga holt Hilfe“ sind hier zusammengefasst, inklusive wertvoller Ansprechpersonen in ihrem Ort.

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Ansprechpersonen der Modellregion

Auf dieser Karte sind Ansprechpersonen unserer Modellregion verzeichnet. Eine Stadt kann ausgewählt werden, um zu den jeweiligen Themen passende Ansprechpersonen am Ort angezeigt zu bekommen.

  • Goethestadt Bad Lauchstädt
  • Braunsbedra
  • Gerbstedt
  • Hohenmölsen
  • Lutherstadt Eisleben

Sie finden keinen Ort in ihrer Nähe,
hier sind alle allgemeinen Informationen aufgeführt.

Die Videosprechstunde ist ein telemedizinisches Angebot. Sie ermöglicht es, eine medizinische Leistung aus der Ferne zu erbringen. Ein Patient oder eine Patientin kann über einen Videoanruf in einer Sprechstunde mit einem Arzt oder einer Ärztin in Kontakt treten, ohne weite Wege auf sich nehmen zu müssen. 

https://gesund.bund.de/themen/telemedizin


Ansprechperson: 

Fragen Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenversicherung nach, ob eine Videosprechstunde angeboten wird.

Möchten Sie eine Videosprechstunde selbst testen, nutzen Sie unser Workshop-Angebot über www.smarte-hilfe-vor-ort.de.

Es wird zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln unterschieden. 

Für Hilfsmittel bedarf es keinen Pflegegrad; hierzu zählen zum Beispiel Rollstühle, E-Mobile und Rollatoren. 

Für Pflegehilfsmittel bedarf es eines Pflegegrads; sie sind zur häuslichen Pflege notwendig oder erlauben den Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung. 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html

https://www.online-wohn-beratung.de/hilfsmittel-fuer-die-haeusliche-pflege/hilfsmittel-finden

https://www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de/beratungsstellen


Ansprechperson: 

Das E-Rezept ist eine Abkürzung für “elektronisches Rezept”. Das E-Rezept speichert in einer sicheren Form Informationen zu Medikamenten nach einem Arztbesuch. Die Informationen des E-Rezept können:

  • mit einer APP auf dem Smartphone/Tablet gespeichert werden
  • auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) transportiert werden

Auch das Ausdrucken des Rezepts ist möglich.

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein „Versichertenausweis“ im Scheckkartenformat. Sie weisen hiermit ihre Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nach.

https://gesund.bund.de/die-elektronische-gesundheitskarte


Ansprechperson: 

Informationen zum e-Rezept erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Apotheke. Ebenfalls können Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse informieren.

Sanitätshäuser beraten und versorgen Sie mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Die Krankenkassen schließen Verträge mit Sanitätshäusern zur Versorgung ab. So ist es möglich, dass ein Sanitätshaus Sie nicht mit Ihren verschriebenen Hilfsmitteln versorgen kann. Über Ihre Krankenkasse erhalten Sie die Information, an welches Sanitätshaus in Ihrer Nähe Sie sich wenden können.


Ansprechperson: 

Wenden Sie sich bei Fragen zum Hilfsmittelversorger an Ihre Krankenkasse.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren, dass häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert wird, sowie eine möglichst selbstständige Lebensführung möglich ist. Dabei zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme und pro Person.

“Pro Maßnahme” gelten alle Arbeiten, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und dem Gesundheitszustand entsprechen. 

“Pro Person” bezieht sich auf die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt. Bei Wohngruppen mehrerer Pflegebedürftiger kann sich der Zuschlag auf bis zu 16.000 € erhöhen.

  • Kostenvoranschläge (1 bis 3 Angebote, erkundigen Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Pflegekasse)
  • Zustimmung zum Umbau des Vermieters oder der Hausverwaltung einholen
  • vor Durchführung des Umbaus ist die Bestätigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse abzuwarten

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/wohnraumanpassung

https://www.online-wohn-beratung.de


Ansprechperson: 

Ist Ihr Antrag auf ein Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse abgelehnt worden, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte schriftlich eingereicht werden. Um im Streitfalle einen Nachweis über die Absendung zu haben, kann der Widerspruch als Einwurf-Einschreiben aufgegeben werden. Tipp: Einlieferungsbeleg gut aufheben! Eine ärztliche Stellungnahme als Anhang kann hier sinnvoll sein.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-was-tun-bei-ablehnung-der-krankenkasse-62294


Ansprechperson: 

DATs sind eine neue Form von Hilfsmitteln, welche technische Entwicklungen nutzen, um die Gesundheit einer Person wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten.Sie unterstützen eine selbständige Lebensführung.

Beispiele sind Notrufsysteme oder Sturzsensoren.

Workshop Übersicht: https://www.smarte-hilfe-vor-ort.de/workshops/

Der Medizinische Dienst (MDK) ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen. Die Gutachterinnen und Gutachter beurteilen auf Anfrage der Krankenkassen, ob ein Pflegegrad oder ein Hilfsmittel nötig werden. 

Die Begutachtung durch den MDK erfolgt in der Regel in Ihrem Zuhause. 

Tipp: Laden Sie zum Termin mit dem MDK auch einen Angehörigen ein, der Sie gut kennt. Das kann es leichter machen, die Umstände realitätsgetreu wiederzugeben. 

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/mdk

https://www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de/beratungsstellen

https://patientenberatung.de